RICHTER UND STAATSANWÄLTE


Im Bußgeldmarketing werden Richter und Staatsanwälte angesprochen und überzeugt, dem eigenen Projekte oder der eigenen Organisation Bußgelder zuzuweisen.

Fundraising bei Richtern und Staatsan-
wälten unterscheidet sich nicht wesentlich vom Fundraising bei anderen Zielgruppen. Zu beachten ist allerdings, dass in der Regel die Organisation den Eingang der Bußgelder verwalten muss. Hier können zusätzliche Aufgaben auf die Organisation zukommen.

 

 

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