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Im Bußgeldmarketing werden Richter und Staatsanwälte angesprochen
und überzeugt, dem eigenen Projekte oder der eigenen Organisation
Bußgelder zuzuweisen.
Fundraising bei Richtern und Staatsan-
wälten unterscheidet sich
nicht wesentlich vom Fundraising bei anderen Zielgruppen. Zu beachten
ist allerdings,
dass in der Regel die Organisation den Eingang der Bußgelder verwalten
muss.
Hier können zusätzliche Aufgaben auf die Organisation
zukommen.
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